Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter unvorbereitet in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Auch Familienangehörige dürfen diese Angelegenheiten nicht ohne Bevollmächtigung erledigen.
Wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde, erfolgt in der Regel die Anordnung einer rechtlichen Betreuung.
Solange man noch voll handlungs- und geschäftsfähig ist, kann dies durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung und ist vom Gesetzgeber ein bewusst gewolltes Instrument zur Vermeidung von Betreuungen. Es wird eine Person des persönlichen Vertrauens benannt, die dann im Bedarfsfall für den Vollmachtgeber im Rahmen der festgelegten Aufgabenkreise handelt. Die Vollmachtserteilung ist ein rein privates Rechtsgeschäft, eine staatliche Kontrolle wie bei der Führung einer rechtlichen Betreuung entfällt, nur in wenigen Fällen besteht eine Genehmigungspflicht. Kosten für die Ausübung der Vollmacht fallen nicht an. Es ist zweckmäßig, die gewünschten Bevollmächtigten bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.
Für die Erteilung der Vollmacht werden entsprechende Mustervordrucke empfohlen, die beim Landratsamt-Betreuungsbehörde erhältlich sind. Die Betreuungsbehörde beglaubigt auch die Unterschrift unter einer Vollmacht. Ist Grundstücksvermögen, ein Haus oder eine Eigentumswohnung vorhanden, ist eine Beurkundung durch einen Notar erforderlich.
Die Bevollmächtigten werden auf Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Betreuungsbehörde und den Betreuungsverein unterstützt und beraten.
Hier finden Sie ein Musters einer Vorsorgevollmacht, das Sie speichern und ausdrucken können.
rund um das Thema Vorsorge und die zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts