Kreisseniorenrat Bodenseekreis

Bewohnerbeirat/Bewohnerfürsprecher

Der Kreisseniorenrat wirkt bei der Organisation der Fortbildung der Bewohnerbeiräte bzw. der Bewohnerfürsprecher mit.

Rechtsgrundlagen:
Wohn-,Teilhabe- und Pflegegesetz vom 20.5.2014 (WTPG)
Landesheimmitwirkungsverordnung vom 30.März 2010 (LHeimMitVO)

Wer oder was ist der Bewohnerbeirat?

Der Beirat ist die kollektive Interessenvertretung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger. Der Beirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Einrichtung in regelmäßigen Abständen gewählt.
Beiratsmitglieder können nicht nur Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sein, sondern auch sogenannte externe Personen aus dem Kreis der Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen, Mitglieder von örtlichen Senioren- und Behindertenorganisationen sowie von der Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.

Kann kein Beirat gewählt werden, kann die Heimaufsicht eine/n Bewohnerfürsprecher/in bestellen, der/die dieselben Aufgaben und Befugnisse wie der Beirat hat.

Resümee der Versammlung der Bewohnerbeiräte, Mitglieder der Fürsprechergremien und Bewohnerfürsprecher vom 18.03.2015
Insgesamt nahmen an dieser Informationsveranstaltung 46 Personen teil. Erstmals wurden Vertreter der Altenhilfeeinrichtungen sowie Vertreter der Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingeladen.
Die gesamte Informationsveranstaltung fand breite Zustimmung.
Im ersten Impulsvortrag von Frau Gallé-Moßmann wurden die Neuerungen des WTPG vorgestellt und erläutert. Danach entwickelte sich eine lebhafte Fragerunde.
Vor der zehnminütigen Pause wurden mögliche Fortbildungsthemen die den Kreis betreffen vorgeschlagen,dies sind rechtliche Grundlagen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sowie Landesheimbau-
und Mitwirkungsverordnung, Demenz, Hospiz und Sterbebegleitung, Betreuungsverfügung,Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflege-Charta, und UN-Behindertenrechtskonvention.
Besonders möchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im nächsten Frühjahr 2016 das Thema Demenz behandeln und wie Behinderte im Rahmen der Inklusion mit öffentlichen Verkehrsmitteln
die jeweiligen Veranstaltungsorte aufsuchen können und gewiss sein können, dass sie nach Beendigung der Veranstaltung auch zurückbefördert werden können.
Aus den einzelnen Einrichtungen wurde auch eine Information zum Thema Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gewünscht. Dies kann durch die Sachbearbeiter der Betreuungsbehörde durchgeführt werden.
Der anwesende Vorsitzende des Kreisseniorenrates, Herr Karl-Heinz Vogt, möchte diese Themen gerne aufgreifen und in entsprechender Form präsentieren. Dabei ist zu beachten, dass keine Konkurrenz zur Veranstaltungsreihe der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe Bodenseekreis
„Älter werden – was dann?“ besteht.
Unabhängig von dieser Veranstaltung treffen sich die Bewohnerbeiräte bzw. Fürsprecher jeweils 2-mal im Jahr in einer Einrichtung ihrer Wahl zum Erfahrungsaustausch.
Anschließend wurde in einem Impulsreferat die Möglichkeiten der Mitwirkung in stationären Einrichtungen erläutert und gemeinsam die schriftliche Information des Sozialministeriums gemeinsam durchgesehen. Dabei wurden nochmals konkret die Inhalte dieses Heftes besprochen.
 

Kontaktperson des Kreisseniorenrates: