Kreisseniorenrat Bodenseekreis

Betreuungsverfügung

Auf die Auswahl des Betreuers kann durch die Erstellung einer Betreuungsverfügung Einfluss genommen werden. Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann wirksam ist, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Ein Gericht wacht über die Einhaltung einer solchen Verfügung. Das für den Betroffenen zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht wird im erforderlichen Fall einen Betreuer bestellen. Darauf kann man mit der Betreuungsverfügung Einfluss nehmen.

Das Betreuungsgericht wird im Falle der Notwendigkeit der Bestellung eines rechtlichen Betreuers die in der Betreuungsverfügung bezeichneten Wünsche berücksichtigen.

Betreuungsverfügung

Hier finden Sie ein Muster einer Betreuungsverfügung, das Sie speichern und ausdrucken können.
Betreuungsverfügung - Formular

Nähere Informationen

zum Thema Betreuung und die zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Bodenseekreis

"Hat das Ehrenamt eine Zukunft im Betreuungsrecht?"

Ein interessanter Vortrag von Prof. Dr. Prantl